Rechtsprechung
   OVG Schleswig-Holstein, 28.02.2019 - 4 LB 22/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,6770
OVG Schleswig-Holstein, 28.02.2019 - 4 LB 22/18 (https://dejure.org/2019,6770)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 28.02.2019 - 4 LB 22/18 (https://dejure.org/2019,6770)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 28. Februar 2019 - 4 LB 22/18 (https://dejure.org/2019,6770)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,6770) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 229 Abs 1 Nr 2 VwG SH
    Abschleppkosten; Verwaltungsgebühr; Höhe der Verwaltungsgebühren für den Erlass eines Widerspruchsbescheides

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit eines Leistungsbescheids nach einer Abschleppmaßnahme; Bemessung der Höhe der Verwaltungsgebühren für den Erlass de...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Rechtmäßigkeit eines Leistungsbescheids nach einer Abschleppmaßnahme; Bemessung der Höhe der Verwaltungsgebühren für den Erlass des Widerspruchsbescheides

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 06.02.1979 - 2 BvL 5/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Erhebung von Gebühren im

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 28.02.2019 - 4 LB 22/18
    Dieser Gedanke sei vom Gesetzgeber bei Erlass der Vorschrift berücksichtigt worden und werde durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Februar 1979 (Az. 2 BvL 5/76) zur Parallelvorschrift des damaligen § 15 Abs. 4 GebG NW bekräftigt.

    Die vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Grundsätze gelten lediglich für den Fall, dass eine Sachentscheidung in Form eines Verwaltungsaktes nebst Kostenentscheidung ergeht, der Widerspruch sich aber nur gegen die Kostenentscheidung richtet und es insoweit nicht mehr auf die Rechtmäßigkeit der Sachentscheidung (= "kostenpflichtige Amtshandlung" i.S.d. § 15 Abs. 3 Satz 1 VwKostG) ankommt (BVerfG, Beschl. v. 06.02.1979 - 2 BvL 5/76 -, juris Rn. 40, 42).

  • BVerwG, 25.09.2008 - 7 C 5.08

    Verwaltungsvollstreckung; Ersatzvornahme; Grundverwaltungsakt; Vollziehung;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 28.02.2019 - 4 LB 22/18
    Die von der Beklagten in diesem Zusammenhang aufgeworfene Frage, ob sich die Grundverfügung nach ihrem Vollzug bzw. ihrer Vollstreckung erledigt hat oder wegen ihrer für die nachfolgende Kostenerhebung erforderliche Titelfunktion noch wirksam ist (dazu VGH Mannheim, Beschl. v. 08.01.2002 - 10 S 2350/07 -, juris Rn. 32 und BVerwG, Urt. v. 25.09.2008 - 7 C 5/08 -, juris Rn. 12), ist auf die Anwendung eines Zwangsmittels als Vollzugsmaßnahme nicht übertragbar und deshalb hier irrelevant.

    Auf die Rechtmäßigkeit der Grundverfügung kommt es nicht an; dagegen gerichtete Einwendungen sind vielmehr nach § 248 Abs. 2 LVwG rechtzeitig außerhalb des Vollzugsverfahrens geltend zu machen (OVG Schleswig, Urt. v. 19.03.2002 - 4 L 118/01 -, juris Rn. 28 ff. und v. 27.04.2006 - 4 LB 23/04 -, juris Rn. 88 ff.; zum Bundesrecht vgl. auch BVerwG, Urt. 13.04.1984 - 4 C 31/81 -, juris Rn. 12 und Urt. v. 25.09.2008 - 7 C 5/08 -, juris Rn. 11).

  • OVG Schleswig-Holstein, 19.03.2002 - 4 L 118/01

    Behindertenparkplatz; Abschleppkosten; Halteranfrage; Verhältnismäßigkeit

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 28.02.2019 - 4 LB 22/18
    Bei diesem Wegfahrgebot handelt es sich um einen in entsprechender Anwendung des § 80 Abs. 2 Nr. 2 VwGO kraft Gesetzes vollziehbaren Verwaltungsakt, welches mit der Ersatzvornahme gemäß § 229 Abs. 1 Nr. 2, § 238 LVwG durchgesetzt wird (vgl. OVG Schleswig, Urt. v. 19.03.2002 - 4 L 118/01 -, juris Rn. 28 f.).

    Auf die Rechtmäßigkeit der Grundverfügung kommt es nicht an; dagegen gerichtete Einwendungen sind vielmehr nach § 248 Abs. 2 LVwG rechtzeitig außerhalb des Vollzugsverfahrens geltend zu machen (OVG Schleswig, Urt. v. 19.03.2002 - 4 L 118/01 -, juris Rn. 28 ff. und v. 27.04.2006 - 4 LB 23/04 -, juris Rn. 88 ff.; zum Bundesrecht vgl. auch BVerwG, Urt. 13.04.1984 - 4 C 31/81 -, juris Rn. 12 und Urt. v. 25.09.2008 - 7 C 5/08 -, juris Rn. 11).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.07.2016 - 1 M 203/16

    Einstweiliger Rechtsschutz - Kosten einer nach Maßgabe des Sicherheits- und

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 28.02.2019 - 4 LB 22/18
    Soweit sich die Beklagte auf ein Urteil des OVG Greifswald (v. 07.07.2016 - 1 M 203/16 -, juris Rn. 17) beruft und meint, dass die Geltendmachung der Kostenpflicht nach einer Ersatzvornahme durch Leistungsbescheid ein "untrennbarer Annex bzw. Kehrseite derselben" sei, so gibt dies für die vorliegende Frage nichts her.
  • BVerwG, 13.04.1984 - 4 C 31.81

    Ersatzvornahme gegen bauliche Mängel - Zwangsvollstreckung, Angabe der

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 28.02.2019 - 4 LB 22/18
    Auf die Rechtmäßigkeit der Grundverfügung kommt es nicht an; dagegen gerichtete Einwendungen sind vielmehr nach § 248 Abs. 2 LVwG rechtzeitig außerhalb des Vollzugsverfahrens geltend zu machen (OVG Schleswig, Urt. v. 19.03.2002 - 4 L 118/01 -, juris Rn. 28 ff. und v. 27.04.2006 - 4 LB 23/04 -, juris Rn. 88 ff.; zum Bundesrecht vgl. auch BVerwG, Urt. 13.04.1984 - 4 C 31/81 -, juris Rn. 12 und Urt. v. 25.09.2008 - 7 C 5/08 -, juris Rn. 11).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.01.2008 - 10 S 2350/07

    Erledigung des vollstreckten Verwaltungsakts

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 28.02.2019 - 4 LB 22/18
    Die von der Beklagten in diesem Zusammenhang aufgeworfene Frage, ob sich die Grundverfügung nach ihrem Vollzug bzw. ihrer Vollstreckung erledigt hat oder wegen ihrer für die nachfolgende Kostenerhebung erforderliche Titelfunktion noch wirksam ist (dazu VGH Mannheim, Beschl. v. 08.01.2002 - 10 S 2350/07 -, juris Rn. 32 und BVerwG, Urt. v. 25.09.2008 - 7 C 5/08 -, juris Rn. 12), ist auf die Anwendung eines Zwangsmittels als Vollzugsmaßnahme nicht übertragbar und deshalb hier irrelevant.
  • OVG Schleswig-Holstein, 27.04.2006 - 4 LB 23/04

    Schiffshavarie, Abwracken, Ölbeseitigung, Kostentragung, Androhung,

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 28.02.2019 - 4 LB 22/18
    Auf die Rechtmäßigkeit der Grundverfügung kommt es nicht an; dagegen gerichtete Einwendungen sind vielmehr nach § 248 Abs. 2 LVwG rechtzeitig außerhalb des Vollzugsverfahrens geltend zu machen (OVG Schleswig, Urt. v. 19.03.2002 - 4 L 118/01 -, juris Rn. 28 ff. und v. 27.04.2006 - 4 LB 23/04 -, juris Rn. 88 ff.; zum Bundesrecht vgl. auch BVerwG, Urt. 13.04.1984 - 4 C 31/81 -, juris Rn. 12 und Urt. v. 25.09.2008 - 7 C 5/08 -, juris Rn. 11).
  • OVG Schleswig-Holstein, 28.01.2016 - 4 LB 46/14

    Inanspruchnahme für Kosten von Tierschutzmaßnahmen seitens eines Kreises

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 28.02.2019 - 4 LB 22/18
    Hier setzt die Rechtmäßigkeit des sofortigen Vollzugs im Wege der Ersatzvornahme auch die Rechtmäßigkeit einer hypothetischen Grundverfügung voraus (OVG Schleswig, Urt. v. 28.01.2016 - 4 LB 46/14 -, juris Rn. 29).
  • VG Neustadt, 13.11.2023 - 5 K 82/23

    Heranziehung zu Abschleppkosten bei abgebrochenem Vollzug; anderweitiger

    Die unmittelbare Ausführung einer Maßnahme nach § 6 Abs. 1 POG stellt in rechtlicher Hinsicht einen bloßen öffentlich-rechtlichen Realakt dar (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 28. Februar 2019 - 4 LB 22/18 -, juris, Rn. 32; VG Neustadt (Weinstraße), Urteil vom 12. September 2016 - 3 K 832/15.NW -, juris, Rn. 54 ).
  • VG Gelsenkirchen, 06.10.2021 - 10 K 10512/17

    Hannibal-Hochhaus in Dortmund: Verwaltungsgericht Gelsenkirchen beanstandet

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 17. Juni 2004 -7 A 4492/99-; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 28. Februar 2019-4 LB 22/18-, jeweils juris; Kopp/Schenke, VwGO, 26. Auflage, Anh § 42 Rdnr. 33.
  • OVG Schleswig-Holstein, 21.12.2023 - 4 LA 161/21

    Tierschutzrechtliche Anordnung; Fortnahme und anderweitige pflegliche

    Ob die damit gegebene Gefahr "akut" im Sinne von "gegenwärtig" und damit eine im Sinne des § 230 Abs. 1 LVwG war, bedarf im Rahmen einer Klage gegen die Grundverfügung nach § 16a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 TierSchG im Übrigen keiner Klärung, da § 230 LVwG allein Voraussetzung ist für die Rechtmäßigkeit des sofortigen Vollzuges und eine sich daraus ergebende Kostenpflicht (vgl. nur OVG Schleswig, Urt. des Senats v. 28.02.2019 - 4 LB 22/18 -, juris Rn. 36).
  • VG Schleswig, 20.04.2020 - 1 B 54/20

    Forstrecht - Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung

    Eine rechtsverbindliche "Anordnung" der Ersatzvornahme ist in Schleswig-Holstein im Anwendungsbereich des Landesverwaltungsgesetzes gesetzlich nicht vorgesehen (vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Urteil vom 28. Februar 2019 - 4 LB 22/18 -, Rn. 32 - 343, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht